Kurzdossier Internal Investigations
Anwaltlich gesteuerte interne Ermittlungen – analytisch, unabhängig, nach außen belastbar.
Interne Ermittlungen bewegen sich im Spannungsfeld von Strafrecht, Arbeitsrecht, Compliance, Unternehmenspolitik und öffentlicher Wahrnehmung. Sie können ein Unternehmen schützen – oder es dauerhaft beschädigen, wenn sie falsch angelegt werden.
Ich betreibe keine eigene Ermittlungs- oder Sicherheitsfirma und verkaufe keine „Ermittlungsprodukte“. Wo Observationen, IT-Forensik oder breitere operative Maßnahmen nötig sind, binde ich gezielt externe Spezialist:innen ein.
In besonders sensiblen Interviewsituationen – etwa mit Verdächtigen oder Schlüsselpersonen – führe ich die Gespräche jedoch bewusst selbst. Dort kommen meine Erfahrung als Strafrechtsanwalt (Criminal Lawyer) und meine Fähigkeit zum Tragen, nicht-linear über mehrere Kausalstränge und Ebenen gleichzeitig zu denken und psychologisch wache Gesprächsführung einzusetzen, um Widersprüche, Schutzbehauptungen und verdeckte Motive sichtbar zu machen.
Für wen dieses Kurzdossier gedacht ist
Dieses Kurzdossier richtet sich an Vorstände, Geschäftsführungen, General Counsel, Compliance, HR und interne Revision – also an diejenigen, die darüber entscheiden, ob eine interne Untersuchung eingeleitet wird, wie sie gesteuert wird und wie ihre Ergebnisse nach innen und außen vertreten werden sollen.
Internal Investigations sind kein Selbstzweck. Sie sind ein Instrument, mit dem Sie steuernd in sensible Lagen eingreifen – und später gegenüber Aufsicht, Behörden und Öffentlichkeit erklären müssen, warum Sie wie gehandelt haben.
- Vorstände und Geschäftsführungen
wenn Hinweise auf strafbares oder gravierend pflichtwidriges Verhalten im Unternehmen vorliegen. - General Counsel / Rechtsabteilungen
die interne Ermittlungen rechtlich einbetten, koordinieren und gegenüber Behörden vertreten müssen. - Compliance und interne Revision
wenn Hinweise aus Hinweisgebersystemen, Audits oder Kontrollen zu vertiefen sind.
- HR und People-Verantwortliche
in Fällen von Mobbing, Belästigung, Diskriminierung oder anderen erheblicher Pflichtverletzungen. - Aufsichtsrat / Prüfungsausschuss
wenn sie sich ein eigenes Bild davon machen müssen, wie mit kritischen Sachverhalten intern umgegangen wurde.
Typische Anlässe für interne Ermittlungen
Ich werde in Internal-Investigations-Mandaten meist dann hinzugezogen, wenn Hinweise vorliegen, die weder ignoriert noch unstrukturiert „im Flur“ geklärt werden können.
- Korruption, Untreue, Betrug, Unterschlagung
etwa bei Auffälligkeiten in Abrechnungen, Zahlungen, Beschaffung oder Provisionsstrukturen. - Hinweise aus Hinweisgebersystemen
die schwerwiegende Verstöße behaupten, aber inhaltlich noch nicht eingeordnet sind. - Mobbing, Belästigung, Diskriminierung
mit erheblichem Eskalationspotenzial – intern, arbeitsrechtlich und medial. - Spionage- und Geheimnisverratsverdacht
bei Abfluss von Daten, technischen Informationen oder vertraulichen Geschäftsunterlagen. - Verstöße mit potenzieller Strafbarkeit
Exportkontrollverstöße, Sanktionsthemen, Umweltstraftaten, IT-Delikte. - Parallel drohende oder laufende Strafverfahren
wenn klar ist, dass interne Ermittlungen sich zu externen Verfahren „durchschalten“ können.
Meine Rolle in internen Ermittlungen
Ich arbeite als unabhängiger Rechtsanwalt und strategischer Krisenanalyst – nicht als Sicherheitsdienstleister oder Berater, der möglichst viele Maßnahmen verkauft. Meine Aufgabe ist es, interne Ermittlungen so zu strukturieren, dass sie intern tragfähig und extern verteidigungsfähig sind.
- Architekt der Ermittlungsstruktur
Aufbau einer Ermittlungsarchitektur: Was wird untersucht, in welcher Reihenfolge, mit welchen Mitteln und von wem? - Schnittstelle nach außen
Einbettung der internen Untersuchung in das Umfeld von Behörden, Aufsicht, Betriebsrat, ggf. Berufsorganisationen und Medien. - Wahrung von Fairness und Verhältnismäßigkeit
Schutz der Rechte von Mitarbeitenden und Vermeidung von „Paralleljustiz“.
- Analytischer Rahmen
Einsatz meiner Analyse-Linse, um Hypothesenräume, Kausalstränge und Szenarien systematisch zu strukturieren. - Schlüsselinterviews
Durchführung besonders sensibler Befragungen selbst – dort, wo Gesprächsführung, Psychologie und strategische Linie untrennbar sind. - Berichtsfähigkeit
Vorbereitung von Ergebnissen in einer Form, die vor Aufsichtsorganen und Strafverfolgungsbehörden Bestand hat.
Arbeitsweise in Internal-Investigations-Mandaten
Ziel ist es, aus einem belastenden Verdacht eine klar strukturierte Lage und handlungsfähige Optionen zu machen – ohne das Unternehmen in unnötige Nebenkrisen zu treiben.
- Vertrauliches Orientierungsgespräch
Erste Klärung: Was ist bekannt, was ist Vermutung, was steht auf dem Spiel? Welche internen und externen Stakeholder sind betroffen (z. B. Betriebsrat, Aufsicht, Behörden)? - Aufspannen von Hypothesenräumen
Strukturierung der denkbaren Varianten dessen, was passiert sein könnte; Identifikation der entscheidenden Fragen und der Informationen, die wir zur Prüfung der Hypothesen benötigen. - Maßnahmenplan
Festlegung der notwendigen Schritte: Interviews, Datensicherung, Dokumentenauswertungen, Abstimmung mit HR und Betriebsrat, ggf. Einschaltung externer Spezialist:innen. - Auswertung und Entscheidungsarchitektur
Verdichtung der Ergebnisse zu einem Lagebild und zu Szenarien: Welche Konsequenzen sind denkbar, welche Maßnahmen sind verhältnismäßig, welche Kommunikation nach innen und außen ist sinnvoll?
Die analytische Struktur hinter dieser Arbeitsweise ist im Dossier Analytische Arbeitsweise ausführlicher beschrieben.
Abgrenzung zu klassischen Beratungsangeboten
Interne Ermittlungen werden oft von größeren Beratungshäusern, Kanzleien oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angeboten. Mein Ansatz unterscheidet sich in einigen Punkten bewusst davon.
- Kein Ermittlungsbetrieb, sondern Anwaltsmandat
Ich betreibe keine eigene Ermittlungsfirma. Externe Ermittler:innen, Forensiker:innen und Sicherheitskräfte werden nur dort eingebunden, wo sie tatsächlich notwendig sind. - Keine Maßnahmenlogik
Es gibt keinen Anreiz, „noch ein Interview“ oder „noch ein Modul“ zu verkaufen. Maßstab ist, was für die Sachverhaltsaufklärung und die spätere Verteidigungsfähigkeit erforderlich ist. - Analytischer statt schematischer Ansatz
Keine Checklisten-Ermittlung; die Analyse-Linse ersetzt Standardmuster und passt die Struktur der Untersuchung an die konkrete Lage an.
- Respekt vor den Betroffenen
Mitarbeitende sind nicht „Material“. Interne Ermittlungen müssen Rechte und Würde der Betroffenen achten, sonst werden sie selbst zum Risiko. - Verteidigungsfähigkeit im Blick
Die interne Untersuchung soll nicht nur intern „gut aussehen“, sondern auch in späteren Verfahren Bestand haben. - Diskretion statt PR
Internal Investigations sind kein PR-Instrument. Ziel ist Klarheit, nicht die Inszenierung von Entschlossenheit.
Drei Sätze, mit denen man mich in Internal Investigations weiterempfehlen kann
- „Er strukturiert interne Ermittlungen so, dass sie intern tragfähig und extern verteidigungsfähig sind.“
- „Er ist kein Ermittlungsdienstleister, sondern Rechtsanwalt – kritische Interviews führt er selbst, breite Maßnahmen steuert er.“
- „Er denkt in Hypothesenräumen und Kausalsträngen, nicht in Checklisten – und hält die Linie auch dann, wenn es unübersichtlich wird.“
Kontakt für ein Orientierungsgespräch
Wenn Sie dieses Kurzdossier lesen, gibt es in Ihrem Unternehmen möglicherweise Hinweise, die Sie nicht ignorieren können – die aber auch nicht unbedacht eskalieren sollen. Ein vertrauliches Orientierungsgespräch kann helfen, die Lage analytisch zu sortieren und typische Fehlentscheidungen zu vermeiden.
Ich stehe für ein erstes vertrauliches Gespräch zur Verfügung – telefonisch, per Video oder persönlich.
Kontakt:
E-Mail: martin@heynert.com
Telefon: Büro +49.391.5982-243, Mobil +49.171.4135269