Kurzdossier deliktisches Aviation-Arbeitsrecht

Verhaltensbedingte Kündigungen bei deliktischem Fehlverhalten im Aviation-Umfeld

Dieses Kurzdossier beschreibt ein enges Mandatsprofil: Vertretung ausschließlich in verhaltensbedingten Kündigungsfällen, in denen Arbeitnehmern deliktische / strafrechtsnahe Vorwürfe gemacht werden – für Arbeitgeber ebenso wie für zu Unrecht beschuldigte Arbeitnehmer.

Im Fokus steht nicht „Arbeitsrecht allgemein“, sondern die strafrechtsnahe Bewertung des Vorwurfs und seine arbeitsrechtlich belastbare Umsetzung im sicherheits-, reputations- und lizenzrelevanten Umfeld der Luftfahrt.

Stand: Dezember 2025 · Die rechtliche Einordnung hängt vom Einzelfall (Rolle, Kontext, Dokumentation, Zeitablauf) ab.

1 · Ausgangslage

Deliktische Vorwürfe am Arbeitsplatz (z. B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Manipulation, Sabotage, schwerwiegende Compliance-Verstöße oder Vertrauensmissbrauch) sind in der Luftfahrt selten „nur“ ein HR-Thema. Schon die Behauptung eines solchen Vorwurfs kann reputations-, sicherheits- und lizenzbezogene Folgen auslösen – unabhängig davon, ob ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren geführt wird oder nicht.

In der Praxis werden solche Sachverhalte häufig intern aufgearbeitet und arbeitsrechtlich entschieden. Genau hier liegt die Schnittstelle: Der Kündigungsgrund ist arbeitsrechtlich zu tragen, sein Kern ist jedoch oft strafrechtsnah – mit entsprechenden Anforderungen an Tatsachenbasis, Bewertung und Darstellung.

2 · Besonderheiten in der Aviation

Aviation ist ein hochreguliertes Ökosystem. In sicherheits- und lizenzrelevanten Funktionen (Cockpit, Cabin, Technik, Operations, Security, Safety, Compliance) wirken arbeitsrechtliche Maßnahmen über das Arbeitsverhältnis hinaus. Typische Sondersituationen sind:

Daraus folgt: Der „Kündigungsfall“ ist häufig ein Krisen- und Governance-Thema. Die rechtliche Lösung muss belastbar sein – und zugleich in die operative Realität passen.

3 · Mandatsprofil Arbeitgeber

Ich vertrete Arbeitgeber in Fällen, in denen eine verhaltensbedingte Kündigung aufgrund deliktischer Vorwürfe vorbereitet, ausgesprochen oder vor Gericht verteidigt werden muss. Kernfrage ist regelmäßig, wie ein Vorwurf tatsächlich tragfähig und rechtlich sauber in eine Kündigungsarchitektur übersetzt wird – ohne unnötige Eskalation und ohne vermeidbare Angriffsflächen.

Typische Aufgabenstellungen:

Leitmotiv ist: Rechtsfestigkeit und Systemschutz – nicht Symbolpolitik.

4 · Mandatsprofil Arbeitnehmer

Ich vertrete Arbeitnehmer selektiv in Fällen, in denen eine verhaltensbedingte Kündigung auf einen deliktischen Vorwurf gestützt wird, der unzutreffend, überzogen oder nicht belegbar ist. In lizenzierten Berufen kann ein falscher Vorwurf die berufliche Existenz zerstören – daher ist eine präzise, strafrechtsnahe Analyse zentral.

Wichtig: Es geht nicht um „Kündigungsschutz um jeden Preis“, sondern um die Abwehr eines unberechtigten Vorwurfs und die Sicherung von Reputation, Karriere und – wo einschlägig – Lizenzperspektive.

5 · Vorgehensmodell

Deliktische Kündigungsfälle entscheiden sich selten an „Formeln“, sondern an Details und an der Prozessökonomie. Bewährt hat sich ein Vorgehen in klaren Schritten:

  1. Frühe Triage: Vorwurfstyp, Risikolage, Zeithorizont, Stakeholder, Kommunikationsrisiko
  2. Faktenkern: Dokumente, digitale Spuren, Zeugen, Plausibilitäten, Widersprüche
  3. Rechtsarchitektur: tragfähige rechtliche Einordnung (inkl. Angriffspunkte antizipieren)
  4. Verhandlung / Vergleich: kontrollierte Lösungen, wo sinnvoll – ohne Gesichtsverlust
  5. Prozess: stringente Darstellung, Fokus auf tragende Punkte, keine Nebenkriegsschauplätze

Der Mehrwert liegt in der Verbindung von strafrechtsnaher Argumentationshygiene mit arbeitsrechtlicher Belastbarkeit – und im Verständnis für Aviation-spezifische Kontexte.

6 · Abgrenzung

Dieses Mandatsprofil ist bewusst eng. Ich übernehme keine allgemeine arbeitsrechtliche Beratung und keine Kündigungsthemen ohne deliktischen/strafrechtsnahen Bezug.

Deliktischer Vorwurf + Aviation-Bezug sind die Eintrittskarte.

7 · Rolle & Arbeitsweise

Meine Arbeit ist auf Fälle ausgerichtet, in denen strafrechtsnahe Vorwürfe und arbeitsrechtliche Konsequenzen strategisch sensibel werden – insbesondere bei Funktionen mit hoher Außenwirkung oder Sicherheitsrelevanz. In solchen Konstellationen übernehme ich die Mandatsführung persönlich und arbeite – je nach Bedarf – mit einem eingespielten Netzwerk zusammen.

Der Schwerpunkt liegt auf klarer Lagebeurteilung, präziser Kommunikation und kontrollierter Eskalation. Ziel ist eine Lösung, die rechtlich trägt und den Schaden im System begrenzt.

Mandatsannahme

Ich übernehme dieses Mandatsspektrum bewusst selektiv. Die folgenden Kriterien sind regelmäßig Voraussetzung:

Keine allgemeine arbeitsrechtliche Beratung, keine betriebsbedingten Kündigungen, keine Kollektivthemen als Standardleistung.

Kontakt

Sie möchten einen vertraulichen Fall besprechen? Ich stehe für ein diskretes Erstgespräch – telefonisch oder per Video – zur Verfügung.

E-Mail: martin@heynert.com
Telefon: Büro +49.391.5982-243 · Mobil +49.171.4135269

Hinweis: Dieses Kurzdossier dient der Orientierung und ersetzt keine Einzelfallprüfung.