Impressum

Rechtsanwalt Martin Heynert
Kanzlei und Zulassungssitz:
Hegelstraße 39 (ECOS-Center)
39104 Magdeburg
Telefon: +49 391 5982-243
E-Mail: martin@heynert.com

Weitere Kanzleianschrift (Zweigstelle):
Hohenstaufenring 64
31141 Hildesheim

Inhaltlich Verantwortlicher für diese Website: Martin Heynert

Angehöriger der Rechtsanwaltskammer des Landes Sachsen-Anhalt,
Gerhart-Hauptmann-Str. 5, 39108 Magdeburg, Tel. 0391 2527210

Gesetzliche Berufsbezeichnung: „Rechtsanwalt“, verliehen in der Bundesrepublik Deutschland

Berufsrechtliche Regelungen

Es gelten insbesondere folgende berufsrechtliche Regelungen:

Am 18.05.2010 trat die Dienstleistungs-Informationspflichten-Verordnung in Kraft. Weitere demnach zur Verfügung zu stellende Angaben wie die zur Berufshaftpflicht-Versicherung liegen in den Büroräumen zur Einsicht vor Mandatserteilung aus. Umsatzsteuer-ID auf Anfrage.

Datenschutz

Bei Ihrem Besuch dieser Website werden nur die „Cookies“ gesetzt, denen Sie beim Betreten dieser Website explizit zugestimmt haben. Es werden keine personenbezogenen Angaben gespeichert außer:

Personenbezogene Daten und Angaben über Sachverhalte, die eine berufliche Schweigepflicht (z. B. nach § 203 Abs. 1 Nr. 3 des deutschen Strafgesetzbuches in der Fassung vom 17.07.2017 oder später) begründen und die Sie uns gegenüber gemacht haben, speichern wir unbegrenzt. Dies ist zwingend erforderlich, um bei späteren Anfragen anderer Personen eine Interessenkollision (z. B. nach § 43a Abs. 4 der Bundesrechtsanwaltsordnung) erkennen und ausschließen zu können.

Das Risiko einer Interessenkollision lässt sich zeitlich nicht beschränken. Es ist nicht etwa erlaubt, nach einer „Verjährungszeit“ von 5 Jahren in derselben Sache gegen den früheren Mandanten tätig zu werden. Und selbst wenn das rechtlich zulässig wäre, würden wir das aus unserer persönlichen Ethik heraus, die den unbedingten und unbegrenzten Kundenschutz als oberstes Ziel hat, niemals tun.

Bei der Vielzahl der Anfragen ist es auch nicht möglich, dieses Risiko rein aus der persönlichen Erinnerung des Rechtsanwalts heraus auszuschließen. Dies ist nur durch die unbegrenzte elektronische Speicherung Ihrer Daten und des übermittelten Sachverhalts möglich. Daher ist es uns aus übergeordneten rechtlichen Gesichtspunkten nicht möglich, Ihre aus Anlass einer Anfrage übermittelten Daten nach Ablauf einer bestimmten Zeit oder auf Ihren Wunsch hin zu löschen. Der Rechtsanwalt selbst kann die ihm übermittelten Fakten auch nicht auf Befehl „vergessen“. Wenn Sie mit der unbegrenzten Speicherung Ihrer personenbezogenen Daten und Ihres Sachverhalts nicht einverstanden sind, sehen Sie bitte von einer Anfrage ab.

Unsere Kanzleiorganisation erfüllt nicht die Größenkriterien für die Einsetzung eines unabhängigen Datenschutzbeauftragten. Diese Funktion nimmt Herr Rechtsanwalt Martin Heynert wahr.

Auskunftsrecht nach Art. 15 DS-GVO

Wenn Sie auf einem unserer Formulare personenbezogene Daten übermittelt haben, steht Ihnen ein Auskunftsrecht nach Art. 15 Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) zu:

Die betroffene Person hat das Recht, von dem Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob sie betreffende personenbezogene Daten verarbeitet werden; ist dies der Fall, so hat sie ein Recht auf Auskunft über diese personenbezogenen Daten und auf folgende Informationen:

Werden personenbezogene Daten an ein Drittland oder an eine internationale Organisation übermittelt, so hat die betroffene Person das Recht, über die geeigneten Garantien gemäß Artikel 46 im Zusammenhang mit der Übermittlung unterrichtet zu werden.

Der Verantwortliche stellt eine Kopie der personenbezogenen Daten, die Gegenstand der Verarbeitung sind, zur Verfügung. Für alle weiteren Kopien, die die betroffene Person beantragt, kann der Verantwortliche ein angemessenes Entgelt auf der Grundlage der Verwaltungskosten verlangen. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch, so sind die Informationen in einem gängigen elektronischen Format zur Verfügung zu stellen, sofern sie nichts anderes angibt.

Das Recht auf Erhalt einer Kopie darf die Rechte und Freiheiten anderer Personen nicht beeinträchtigen.

Beschränkung der Rechte im Einzelfall

Diese Rechte können im Einzelfall gemäß Art. 23 DS-GVO in Verbindung mit § 29 Bundesdatenschutzgesetz beschränkt sein als eine notwendige und verhältnismäßige Maßnahme, die Folgendes sicherstellt:

So können Gegner laufender Ermittlungs- oder Gerichtsverfahren in der Regel keine Auskunft über die zu ihrer Person in der Sachaufklärung ermittelten Fakten erhalten, sondern nur über ihre hier gespeicherten persönlichen Korrespondenzdaten. Wer damit nicht einverstanden ist, kann sich bei den Datenschutzbeauftragten der Länder Sachsen-Anhalt oder Niedersachsen sowie der Rechtsanwaltskammer Sachsen-Anhalt in Magdeburg beschweren.

Sämtliche gespeicherten Daten werden durch moderne informationstechnische Vorkehrungen gegen unbefugten Zugriff Dritter geschützt. Diese Verfahren werden ständig validiert und weiterentwickelt.